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1. Deutsche Geschichte - S. 130

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
130 Das Zeitalter der religisen Kmpfe 1519 1648. Ferdi- feit 1637 Ferdinand Iii., seine Zustimmung gegeben hatte, zur Unter- naitb Iii. 1 1637-1657. zeichnung des Friedens. Bestim- Was zunchst die Gebietsverhltnisse anlangt, so wurde fol- mutigen , , , der gendes bestimmt: S: Frankreich wurde fr seine Teilnahme am Kriege dadurch ent-niffe' schdigt, da ihm auer den Bistmern Metz, Toul und Verdun, die es bereits 1552 gewonnene hatte, die Landgrafschaft Elsa abgetreten wurde; franzsische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Sddeutschland stand franzsischen Einfllen offen. An S ch w e d e n fiel Vorpommern, dazu die frheren Bistmer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mndungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem Hommerschen Erbe nur Hinter-pommern, dazu als Entschdigung die Bistmer Cammin, Minden, Halber-stadt und die Anwartschast auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Ad-ministrator, ein schsischer Prinz, im Jahre 1680 starb. Die Rh einpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurckgegeben und fr ihn eine achte Kurwrde geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgltig vom deutschen Reiche losgetrennt. Kirchliche Ferner wurden die religisen Verhltnisse geordnet. Der 2s. gewaltige, anfangs von groen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus aus der ganzen Linie zurckzudrngen, war schlielich milungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleich-berechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsstieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen uter bestimmte man, da diejenigen, die 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die, welche sich damals in protestantischem Besitz befunden htten, pro-testantisch bleiben sollten. Ver- Endlich wurden wichtige Bestimmungen der die Reichsver-Nchefassung getroffen. In dem Kampf zwischen Kaisertum und Frstentum 25. hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den west-Mischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, insbesondere das Recht, Bndnisse untereinander und sogar mit stemden Mchten, auer gegen Kaiser und Reich, abzuschlieen. Teutschland am Ende des dreiigjhrigen Krieges. S 140. Die politischen Verhltnisse. Die Folgen des groen Krieges Deutsch waren fr Deutschland in jeder Beziehung verhngnisvoll; zunchst auf dem lan?.

2. Für Präparandenanstalten - S. 83

1913 - Halle a.S. : Schroedel
— 83 — Stelle mit Hilfe der Karte „Stromgebiete" die fahrbaren Wasser- straßen des Deutschen Reichs zusammen! Welches sind die von Berlin nach allen Richtungen ausgehenden Eisenbahnlinien? Welche Haupteisen- bahnlinien Europas durchziehen Deutschland? Nenne die Hafenorte an der deutschen Küste! Der Außenhandel des deutschen Zollgebiets ist nach dem Groß- britanniens der größte der Erde. Die Gesamteinfuhr betrug 1911 10 000 Mill. Jt, die Gesamtausfuhr über 8000 Mill. dabei hat sich seit 1888 der Gesamthandel Deutschlands mehr als verdoppelt, während der Groß- britanniens in derselben Zeit die doppelte Höhe noch nicht erreicht hat. Die wichtigsten Länder sür die Einfuhr sind Großbritannien, die Union, Rußland, Österreich-Ungarn, Frankreich, Argentinien, Britisch-Ostindien. Dem Werte nach besteht die Einfuhr zu vier Fünfteln aus industriellen Rohstoffen und aus Nahrungsmitteln, die Ausfuhr zu beinahe drei Vierteln aus Fabrikaten der verschiedenen Industrien. Dazu kommt der Handel mit den Kolonien. Der Außenhandel ist etwa zu drei Vierteln Seehandel: die Handelsflotte ist in Hinsicht auf ihre Leistungsfähigkeit nach der Groß- britanniens die zweite der Welt, und Hamburg gehört zu den ersten See- Häfen der Erde. Daraus geht hervor, daß Deutschlands Geltung zur See eine Lebeusbedingnng für das Reich ist. Abstammung und Geistesleben der Bevölkerung. Der Abstammung nach besteht die Bevölkerung des Deutschen Reichs fast ganz aus Deutschen; nur etwa 6% sind nicht deutsch, nämlich 3,8 Mill. Polen und Tschechen, 90000 Wenden, 115 000 Litauer, 150000 Dänen, 240000 Franzosen und Wallonen. Außerdem zählt man gegen 600000 deutsch redende Juden, namentlich in Berlin, Schlesien, im Rheinland, in Hessen-Nassau, Posen, Bayern, Elsaß-Lothringen, Baden und Hessen. Im Auslande leben mehr als 3vs Mill. Reichsangehörige, und zwar in den deutschen Kolonien, den Vereinigten Staaten von Ämerika, in Osterreich, in der Schweiz, in Frankreich, in Großbritannien, in Australien, in Brasilien, in Belgien, in Dänemark, in den Niederlanden nebst Kolonien, in Britisch- Nordamerika und in Rußland. Die wichtigste Scheidung der Deutschen ist heute die in Nord- und Süddeutsche oder mundartlich in Nieder- und Ober- oder Hoch- deutsche (ick und ich, dat und das). Die Grenze zwischen nieder- und oberdeutsch zeigt die Völkerkarte im Schulatlas. Hinsichtlich des religiösen Bekenntnisses kommen 63% der gesamten Einwohnerzahl auf die evange- tischen, 35,8% auf die katholischen Christen; 1,2 % sind Juden oder gehören noch anderen Bekenntnissen an. Die evangelische Kirche zerfällt in Landes- kirchen; in den alten Provinzen Preußens, in Baden, Nassau und in der Rheinpfalz ist die unierte, in Mecklenburg, Sachsen, in den preußischen Provinzen Hannover und Schleswig-Holstein ist die lutherische Kirche vor- herrschend; duneben gibt es reformierte Gemeinden. Die Kirchenprovinzen der katholischen Kirche sind die Erzbistümer Bamberg, München Freiburg, Gnesen-Posen, Cöln; daneben sind selbst- ständig der Fürstbischof von Breslau, die Bischöfe von Ermland, Hildes- heim, Metz, Osnabrück und Straßburg. In Schlesien gehört die Grasschaft Glatz zum Sprengel des Erzbifchofs von Prag. Die Altkatholiken stehen unter ihrem Bischof in Bonn. Jnbezug aus geistige Bildung steht das Deutsche Reich allen übrigen europäischen Staaten voran. Volksschulen gibt es über 59000 mit nahezu 9 Mill. Schülern; sür die Ausbildung der Lehrer und Lehrerinnen sorgen gegen 300 Seminare. Eine höhere Schulbildung vermitteln höhere Bürger- schulen, Realschulen, Oberrealschulen, Realprogymnasien, Realgymnasien, Progymnasien und Gymnasien. In allen Teilen des Deutschen Reichs gibt es Universitäten: Berlin, Leipzig, München, Halle, Würzburg, Bonn, 6*

3. Deutsche Sozialgeschichte - S. 113

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Umgestaltungen im Westen Deutschlands. 113 1792 übergab sich Mainz. „Glück", Freiheit und Menschenrechte verhießen die Franzosen allen Nachbarn. Wie es in Wirklichkeit damit aussah, zeigte schon die Erpressung von zwei Millionen Gulden in Frankfurt und die Plünderung des Landes. Den hessischen Soldaten ließ der französische General Custine 15 Kreuzer täglich, 45 Gulden Pension, dazu „Bürgerrecht, Bruderliebe und Freiheit" bieten, sie dankten aber für alles. In Mainz stiftete eine „Gesellschaft von Freunden der Freiheit und Gleichheit", um das Pariser Revolutionstreiben nachzuäffen, einen Jakobinerklub, und in ihm redete der Schriftsteller und Weltumsegler G. Förster von Verschmelzung der Mainzer und Franken zu einem Volke. März 1793 tagte ein rheinisch-deutscher Nationalkonvent und beschloß, das Gebiet von Landau bis Bingen zu einem Freistaate umzuwandeln und mit der französischen Republik zu vereinigen. Diese machte immer größere Fortschritte im Revolutionskriege; die uneinigen Großmächte waren den Volksheeren nicht gewachsen. Das alte Verlangen nach dem Besitze des linken Rheinufers sahen die Franzosen 1801 gestillt; wegen der Entschädigungen aber begann ein ekler Wettkampf der fürstlichen Habgier und Selbstsucht in Paris. In den neuen französischen Landesteilen wurden manche segensreiche soziale Maßnahmen durchgeführt. Die Bauern, soweit sie erbliches Recht an Grund und Boden besaßen, wurden zu freien Eigentümern; an Entschädigung der Herren dachte man erst später. Alle feudalen Lasten und Kirchenzehnten wurden beseitigt, bürgerliche Rechtsgleichheit, öffentliche Rechtspflege und einheitliche Verwaltung eingeführt, die träge Mönchs- und Klosterwirtschaft vielfach abgeschafft. Welch unberechtigtes Dasein all die kleinen geistlichen Staaten geführt, wie sie sich längst überlebt hatten, das ward gerade durch ihr Ende klar: altersschwach stürzten sie sofort zusammen. So hielt das moderne Staats- und Gesellschaftswesen in diesen „fäku- Stutzer, Sozialgeschichte. g

4. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 13

1894 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iii. Frankreich unter Ludwig Xiv. und sein Verhältnis zu Europa. 13 gegenüber eine beträchtliche Stärkung erfahren. Anknüpfend an frühere Schutzverbindungen deutscher Stände, die gegen das Über- gewicht Habsburgs gerichtet waren, hatten, nachdem Ferdinands Iii. ;Sohn Leopold I. (1658 —1705) zum Kaiser gewählt war, Kur- mainz, Kurköln, Pfalz-Neuburg u. a. Reichsstände zur Aufrecht- haltung des Westfälischen Friedens und zu gegenseitigem Schutze den sog. Rheinbund geschlossen (1658), dem auch Frankreich beitrat; und wenn auch dieser Bundesvertrag 1667 ablief, so ge- lang es Ludwig Xiy. doch die rheinischen Kurfürsten, Pfalz - Neuburg und den Bischof von Münster durch neue Verträge an sich zu fesseln. So begann er nach dem Tode seines Schwieger- t vaters Philipp Iv. gegen Spanien den sog. Devolutionskrieg, indem er trotz des Verzichtes seiner Frau Teile der spanischen Nieder- lande beanspruchte, gestützt auf das in Brabant civilrechtlich gel- tende ius devolutionis, wonach ein Erbe ausschliefslich den Kindern erster Ehe gehörte und im Augenblicke einer zweiten Vermählung des Vaters auf sie „devolvierte“, so dafs der wieder verheiratete Vater nur den Niefsbrauch auf Lebenszeit behielt; und Maria The- resia war Philipps Iv. einziges Kind aus seiner ersten Ehe. Trotz seiner Siege begnügte sich Ludwig im Frieden zu Aachen mit j|einigen flandrischen Plätzen (darunter Lille und Tournai) ange- sichts des Dreibundes, den Holland, England und Schweden ge- schlossen hatten. b) Der Krieg gegen Holland (1672 — 79). Leicht wurde es dem Könige England (S. 9) und Schweden auf seine Seite zu [ ziehen. Sein ganzer Hals wandte sich gegen Holland, die pro- k testantische Republik mit ihrer Prefsfreiheit und ihrem freien Bür- i gertum, deren Eroberung ein ungeheurer Zuwachs der Macht \ Frankreichs sein mufste.1 Die Verhältnisse Europas waren dem 1' Unternehmen günstig. Ludwig war im Bunde mit Kurköln und L Münster, hatte, zum Teil dank der Thätigkeit der Gebrüder Für- I; stenberg, mit zahlreichen andern Reichsständen, Kurmainz, Kur- rpfalz (die Tochter des Pfalzgrafen, Elisabeth Charlotte, wurde die 1) Noch 1670 berechnete man, dafs von den etwa 20000 Tta.ndelsfa.hr- || zeugen Westeuropas 5 — 600 französische, 3 — 4000 englische, dagegen 15—16000 Bl holländische seien.

5. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 16

1894 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
16 Sechste Periode. Von 1648 —1789. — Erster Abschnitt. Von 1648 —1740. c) Frankreichs Vorherrschaft in Europa (1679 —1688) war durch den Nimweger Frieden begründet; Ludwig war der Gebieter Europas geworden. Er benutzte seine Machtstellung zu neuem, allem Recht hohnsprechendem Länderraube und frecher Gewaltthat. Gestützt auf die zweideutigen Bestimmungen des Westfälischen Friedens (Teil Ii S. 156) hatte er zehn elsässisclie Reichsstädte schon eingezogen. Nun (1680) wurden in Metz, Breisach und Besançon sog. Reunionskammern eingesetzt, die alle angeblichen Lehen der Bistümer Metz, Toul und Verdun und der Landgrafschaft Elsafs für französische Gebiete erklärten; die- selben wurden sofort gewaltsam besetzt. Am brutalsten war der Raub von Strafsburg (30. Sept. 1681), dessen Bürgerschaft, von Kaiser und Reich verlassen, sich der Gewalt beugen mufste. Bald drohten von Ludwig neue Gewaltthaten, als die in der Kurpfalz regierende Linie Pfalz - Simmern ausstarb (1685) — es folgte die Linie Pfalz-Neuburg — und der König im Namen seiner Schwä- gerin Elisabeth Charlotte von Orleans auf den ganzen Allodial- besitz der erloschenen Linie Anspruch machte. Aber schon hatte der Große Kurfürst seine Haltung geändert. Erbittert über die Verfolgungen der französischen Protestanten, ängstlich gemacht durch die Thronbesteigung des katholischen Jakob Ii. in England (S. 10), war er in Unterhandlungen mit Wilhelm von Oranien getreten; und die Aufhebung des Ediktes von Nantes beantwortete er durch das Potsdamer Edikt (1685) und schlofs mit dem Kaiser ein Bündnis, worin ihm gegen Verzicht auf seine schlesischen Ansprüche der Kreis Schwiebus abgetreten wurde. d) Der dritte Raubkrieg und Frankreichs beginnen- der Niedergang. Die grofsartigen Erfolge des Kaisers im Tür- kenkriege bewogen Ludwig zu neuer frecher Gewaltthat (dritter Raubkrieg 1688 — 97): mehrere französische Heere brachen in die Pfalz, Kurköln und den schwäbischen und fränkischen Kreis ein. Empört schlossen Brandenburg (Friedrich Iii.), Sachsen, Han- nover, Hessen-Kassel einen Bund, dem dann auch der Kaiser und das Reich, Wilhelm Iii. von Oranien, der in England König ge- worden war, Spanien und Savoyen-Piemont bei traten; zum ersten Mal seit langer Zeit stand in einem französischen Kriege kein deutscher Reichsfürst auf der Seite des Feindes. Das eigentliche

6. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 17

1894 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iii. Frankreich unter Ludwig Xiv. und sein Verhältnis zu Europa. 17 Haupt der Koalition war Wilhelm Iii., der entschlossenste Wi- dersacher Ludwigs Xiv. und seiner mafslosen Herrschaftsgelüste. Solchem Bunde gegenüber mulsten die Franzosen die besetzten Ge- biete räumen (1689); auf des Kriegsministers Louvois Bat verwan- delten diese Mordbrenner die Pfalz in eine Wüste (Heidelberg, Mann- heim, Worms, Speier): eine greuelvolle Buchlosigkeit ohne Beispiel in der gesamten neueren Kriegsgeschichte. Infolge der verkehrten Politik des Kaisers, der seine Hauptmacht gegen die Türken wandte, errangen in den nächsten Jahren die Franzosen das Über- gewicht. Doch die finanzielle Erschöpfung des Landes bewog Ludwig zu Verhandlungen über den Frieden, der 1697 zu Rys- wick, einem Dorfe zwischen dem Haag und Delft, abgeschlossen wurde: Holland und Spanien erhielten die von Frankreich ge- raubten und eroberten Gebiete zurück; Wilhelm Iii. wurde als König von England anerkannt; Ludwig gab die deutschen durch die Reunionen und durch Eroberung aufserhalb des Elsafs ge- wonnenen Gebiete zurück, behielt aber Strafsburg und die elsäs- sischen Reunionen — dank der das Interesse des Reiches dem eigenen Vorteil hintansetzenden Politik des Kaisers. Zwar blieb Frankreich noch die erste Macht Europas, aber seine Stellung als Gebieter Europas hatte Ludwig verloren. 3. Ludwigs Xiv. Verwaltung. a) Allgemeine Grundsätze. Ludwig Xiv. hat den Grund- satz des fürstlichen Absolutismus ins Mafslose, bis zu blasphemi- scher Selbstvergötterung überspannt („le Roi Soleil“). Der König war Herr über Vermögen und Leben der Unterthanen, von denen er sich in einer knechtischen, hyperbolisch lobpreisenden Sprache umschmeicheln liefs. Die gesunden Grundsätze Richelieus wurden verfälscht, indem an die Stelle des Staatswohles als des obersten Regierungsgrundsatzes die Rücksicht auf das Gefallen, den Ruhm und die Gröfse des allmächtigen Monarchen trat („L’Etat c’est moi“). Die letzten Reste der Selbständigkeit der Parlamente wurden vernichtet, die Gerichte vom Belieben der Krone völlig abhängig, eine allmächtige Polizei waltete über Leben und Frei- heit der Unterthanen (die lettres de cachet) und durchdrang mit ihrer Tyrannei alle Vorkommnisse und Interessen des täglichen Brettsohneider, Hilfsbuch, Iii. 2

7. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 98

1894 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
98 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gegenwart. — Erster Abschn. Von 1789—1815. über den Grofsen St. Bernhard errang Bonaparte bei Marengo ] (sö. von Alessandria) durch das rechtzeitige Eingreifen Desaix’ (f) 1 über den tüchtigen Mêlas, der die Schlacht schon gewonnen ] glaubte, einen glänzenden Sieg (14. Juni 1800). Die Niederlage des Erzherzogs Johann bei Hohenlinden (ö. von München) I (Dzbr. 1800) machte dem Kriege ein Ende. Im Frieden von ] Lunéville (a. d. Meurthe sö. von Nancy) (1801) wurde das linke 1 Rheinufer endgültig an Frankreich abgetreten; eine „Reichsdepu- 1 tation“ sollte die Entschädigung der betroffenen Stände festsetzen. | Es begann ein über alle Beschreibung ekelhaftes Wettrennen der 1 deutschen Fürsten bei Bonaparte, dem Minister Talleyrand und ] ihren Kreaturen um deren Gunst. Dem Frieden mit dem Kaiser I folgte das Konkordat mit Papst Pius Vii. (1801), das diesem ] den Kirchenstaat zurückgab, die katholische Religion in Frank- ] reich wiederherstellte, aber die Kirche der Herrschaft des Staates fl unterstellte, alsdann der Friede mit England zu Amiens (1802), fl in dem diese Macht von den zahlreichen Eroberungen in dem | glücklich geführten Seekriege (1793 —1802) nur Trinidad (von j Spanien) und Ceylon (von Holland) behielt; die 1800 von den I Engländern besetzte Insel Malta sollte an den Orden zurückkom- 1 men, wurde aber thatsächlich von ihnen nicht herausgegeben. b) Der Reichsd eputationshauptschlufs (1803). Die 1 Reichsdeputation führte im wesentlichen die Befehle Frankreichs 1 und Rufslands (nach Pauls Ermordung Alexander I. 1801—25) fl aus, die 1801 Frieden mit einander geschlossen hatten. Durch I Säkularisationen und Mediatisationen verschwanden 112 Reichs- I stände; von geistlichen blieb nur der von Mainz nach Regens- fl bürg versetzte „Kurerzkanzler“ (v. Dalberg), der Hoch- und J Deutschmeister und der Grofsprior des Malteserordens, von Reichs- 1 Städten Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt, Augsburg, Nürn- I berg (diese beiden werden 1805 und 6 bayrisch). Kurfürsten- 1 tümer wurden Hessen-Kassel, Baden, Württemberg, Salzburg. 1 Den gröfsten Gebietszuwachs erhielten Preußen und Bayern, jenes | die Bistümer Hildesheim und Paderborn, den besten Teil von j Münster, das mainzische Thüringen (das Eichsfeld und Erfurt), fl mehrere Abteien und die Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen, | Goslar (Besitzergreifung schon 1802). — Entsprungen der bösen 1

8. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 72

1893 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
72 Dritte Periode. Von der Mitte des 11. bis gegen das Ende des 13. Jh. Venedig (Juli 1177) erklärte er sich für überwunden, gab seinen Anspruch über dem Papste zu stehen auf und erkannte Alexan- der Iii. an. Einem Waffenstillstände mit den lombardischen Städten folgte 1183 der endgültige Friede zu Konstanz, der denselben freie Selbstverwaltung gegen die formelle Anerkennung der kaiserlichen Oberhoheit zusicherte. d) Friedrich auf der Höhe seiner Macht (1177 — 90). Dieser zeitgemäfse Rückzug seiner Politik vor der nicht mehr zu bezwingenden päpstlichen Macht und dem freien Bürgergeist der italienischen Kommunen verschaffte dem Kaiser die Möglichkeit auf beschränkterem Raume zu um so gröfserer Macht zu gelangen. Zunächst erfolgte der Sturz Heinrichs des Löwen. Nachdem dieser wiederholt vor das kaiserliche Gericht geladen und nicht erschienen war, wurde er zu Würzburg geächtet, seiner Allode und Lehen für verlustig erklärt und zu Gelnhausen (an der Kin- zig) über seine Herzogtümer Verfügung getroffen (1180): Sach- sen wurde zerschlagen; der östliche Teil (um Wittenberg) kam als Herzogtum Sachsen an Bernhard von Askanien, Albrechts des Bären Sohn, der westliche als Herzogtum Westfalen an den Erz- bischof von Köln; die sächsischen Bistümer, Mecklenburg, Pom- mern, Oldenburg, Anhalt u. a. wurden reichsunmittelbar; Bayern kam nach Abtrennung Steiermarks, das Herzogtum wurde, an Otto von Wittelsbach. Nun unterwarf sich Heinrich zu Erfurt und erhielt seinen Allodialbesitz Braunschweig und Lüne- burg zurück, mufste aber zunächst in die Verbannung gehen; er begab sich zu seinem Schwiegervater Heinrich Ii. von England. Im Reich war Friede. Friedrich stand auf der Höhe seiner Macht. Zeugnis davon giebt das große Reichsfest zu Mainz (Pfingsten 1184), wo der Kaiser die Schwertleite seiner Söhne Heinrich und Friedrich feierte. Auch Heinrich von Veldeke war zugegen: die Blüte der mittelhochdeutschen Poesie brach an. 1184 ging Friedrich zum sechsten Male nach Italien; es wurde die folgenschwere Verlobung seines Sohnes Heinrich mit Kon- stanz e, der Tante des letzten normännischen Königs Wilhelms Ii und Erbin des sicilischen Reiches, vollzogen. Als der Kaiser nach Palästina ging, blieb sein schon früh zum Nachfolger be- stimmter Sohn Heinrich als sein Stellvertreter zurück.

9. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 131

1893 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iii. Karl V. im Kampfe mit der Reformation (1546 — 66). 131 sind. Dann wurde der noch unbesiegte Philipp zu Halle in eine Falle gelockt und gefangen genommen. b) Das Augsburger Interim (1548). Auf der Höbe des Erfolges geriet Karl V. in Konflikt mit Papst Paul Hl, der unter- dessen (1545) das Konzil zu Trient eröffnet batte. Bei dem star- ren "Widerspruche der Kurie gegen jegliches Zugeständnis suchte Karl selbständig die kirchliche Frage zu lösen. Auf dem Reichs- tage zu Augsburg (1548) verkündigte er das -sog. Interim, worin zwar den Protestanten einige Forderungen bewilligt waren, das aber doch in seinen Bestimmungen über das Dogma und die Kirchenverfassung im wesentlichen katholisch war. Anfangs als für alle verbindlich erachtet, wurde es bei dem Widerspruche der Katholiken auf die Protestanten beschränkt und stiefs überall auf heftigen Widerstand. Ihren Mittelpunkt fand die Erbitterung gegen den Kaiser in der mutigen, während des Krieges geäch- teten Stadt Magdeburg. 2. Rettung des Protestantismus durch den Kurfürsten Moritz. a) Zusammenbruch der kaiserlichen Machtstellung. Mit denselben Mitteln der verschlagenen spanischen Diplomatie, denen Karl Y. seinen Sieg verdankte, wurde er, durch seine Er- folge berauscht und zu unklugen Mafsregeln verleitet, von seinem gelehrigen Schüler Moritz übertrumpft. Erbittert über die schmäh- liche Behandlung seines Schwiegervaters, für seine eigene Stel- lung besorgt gemacht durch die die „Libertät“ aller deutschen Fürsten bedrohenden Schritte des Kaisers, das Bedürfnis empfin- dend sich in den Augen der Nation, die ihm fluchte, zu rehabi- litieren, bildete Moritz mit mehreren Fürsten eine Yerschwörung (1541) und gewann die Unterstützung Heinrichs Ii. von Frank- reich (1547 — 59), aber nur — welches Verhängnis in den Ge- schicken des deutschen Volkes! — unter der Bedingung, dafs dieser die Städte Metz, Toul, Verdun und Cambrai „als Vikar des Reiches verwalte“ (1552). Nun zog Moritz rasch gegen den nichts ahnenden Kaiser durch Thüringen, Franken nach Augs- burg, dann den Lech aufwärts nach Tirol. Mit knapper Not ent- rann Karl der Gefangenschaft, indem er von Innsbruck durch 9*

10. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 156

1893 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
156 Fünfte Periode. Von 1517—1648. — Zweiter Abschnitt. Von der Mitte des 16. Jh. bis 1648. erneuert. Immer mehr verlor der Krieg den religiösen Charakter und wurde zum reinen Eroberungskriege auswärtiger Mächte auf deutschem Boden, der in immer grauenvollerer Weise geführt wurde. Bernhard errang im Sw., der schwedische General Baner im N. Deutschlands so große Erfolge, dafs der neue Kaiser Ferdinand Iii. (1637 — 57) in große Bedrängnis kam, aus der ihn der plötzliche Tod Bernhards (1639) zunächst befreite. Aber die Erfolge Baners und seiner Nachfolger Torstenson und Wrangel und der französischen Feldherren Turenne und Condö zwangen ihn endlich in einen Frieden zu willigen, wie ihn im wesent- lichen schon Wallenstein angestrebt hatte. 5. Der Westfälische Friede (1648). Schon auf dem Regensburger Reichstage (1640), dem ersten seit 1613 berufenen, trat der junge Kurfürst von Brandenburg Friedrich Wilhelm energisch für den auf der Grundlage allgemei- ner Amnestie zu errichtenden Frieden ein. Ernstliche Verhand- lungen begannen seit 1645 zu Münster zwischen dem Reiche und Frankreich und zu Osnabrück zwischen dem Kaiser, den evangelischen Ständen und Schweden. In den Territorialfragen gingen Schweden und Frankreich zusammen, in den religiösen waren sie Gegner und war Frankreich mit Bayern verbündet. a) Territoriale Bestimmungen. Schweden erhielt Vor- pommern mit Rügen, das westliche Hinterpommern mit Stettin, ferner Wismar, das Erzbistum Bremen, das Bistum Verden und die Reichsstandschaft; Frankreich endgültig die Bistümer Metz, Toul, Verdun (S. 131), ferner den Sundgau (mit Mühlhausen und Beifort), Breisach und das Elsafs, letzteres unter unklaren und zweideutigen Bestimmungen; Brandenburg den östlichen Teil von Hinterpommern und als Ersatz (Vertrag zu Grimnitz 1529; das pommersche Herzogshaus war 1637 ausgestorben) für das übrige Pommern die Bistümer Halberstadt, Minden, Kammin und die Anwartschaft auf Magdeburg (1680 erworben). Bayern blieb im Besitz der Kur und der Oberpfalz. Der Erbe Friedrichs V. erhielt die Rheinpfalz zurück nebst der für ihn geschaffenen (8.) Kur. Die Schweiz und die Niederlande wurden als un- abhängig vom Reiche anerkannt, die im Verlauf des Krieges
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